Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit.

Im Bereich des Arbeitsrechts beschäftigen wir uns mit dem Erstellen und der Prüfung von Arbeitsverträgen, der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen (Pflichten und Haftung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Abmahnungen, Urlaubsregelungen, Arbeitszeiten u.s.w.) sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (jegliche Formen der Kündigung, Zeugnisansprüche, Betriebsübergang, Firmeninsolvenz).

Weiterhin kümmern wir uns um Kündigungsschutzklagen (Vertretung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern) und alle sonstige Bereiche mit Bezug zu Arbeitsverhältnissen bzw. der Zeit davor und der Zeit nach den Arbeitsverhältnissen.

Zuständig für dieses Rechtsgebiet sind Herr Rechtsanwalt Silvio Szabó und speziell für Fragen des Tarifrechts Frau Rechtsanwältin Ulrike Iffarth.

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns speziell unter arbeitsrecht@fehse-szabo.de.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechte.de.