Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht Fehse Szabo
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs hat zur Aufgabe, für Wettbewerbsteilnehmer Verhaltensregeln aufzustellen, an welche sich diese im geschäftlichen Verkehr zu halten haben. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Verkehr fair und sachgerecht zu gestalten und Konkurrenz und Wetteifer zu regulieren.

Hierbei stellt der Schutzzweck auf das Unterbinden von Wettbewerbsvorsprüngen durch unsachliche Methoden ab. Gerade auf diesem Sektor stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir beraten Sie zu Fragen der Markenanmeldung und Verfolgen für Sie engagiert Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Markenrecht. Natürlich sind wir auch kompetente Partner, falls Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird oder Sie fälschlicherweise einer Markenrechtsverletzung im Wege einer Abmahnung und Unterlassungserklärung bezichtigt werden. Lassen Sie sich möglichst vorher beraten, um die Anwaltskosten der anderen Wettbewerber zu sparen. Zudem sind wir auch bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte behilflich oder helfen bei unberechtigten Abmahnungen.

Insbesondere gehört zu diesem Rechtsgebiet auch vergleichende, belästigende, getarnte, irreführende und strafbare Werbung, Ausbeutung fremder Leistungen durch Nachahmung und Behinderung, Ausnutzung fremder Leistungen insbesondere im Internet, unlautere Preisnachlässe, Zugaben, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe, Geheimnisverrat, Betriebsspionage, Abmahnung von Wettbewerbsverstößen, Verteidigung gegen Abmahnungen, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen sowie Schutz von Firmennamen, Kennzeichen, Marken.

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns speziell unter wettbewerbsrecht@fehse-szabo.de.