Ein Apotheker darf rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über Amazon vertreiben – Keine Klagebefugnis für Wettbewerber wegen angeblicher DSGVO-Verstöße – LG Magdeburg Urteil vom 18.01.2019 – 36 O 48/18
Der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform „amazon.de“ stellt für einen Apotheker (hier: www.bodfeld-apotheke.de) keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 a UWG dar. Dies hat das Landgericht Magdeburg zugunsten unseres Mandanten mit Urteil vom 18.01.2019 entschieden (Az.: weiterlesen…