Neue Gesetze braucht das Land

Neue Gesetze und Gesetzesänderungen 2019

Auch in diesem bzw. zu Beginn des Jahres 2019 wird es einige Gesetzesänderungen und neue Gesetze geben. Wir geben einen kleinen Überblick über die Änderungen und Neuerungen. Natürlich ist es nicht möglich, die ganze Bandbreite hier darzustellen. Deshalb garantieren wir auch keine Vollständigkeit. Wenn Sie zu einzelnen Themengebieten Fragen haben, beantworten wir diese gern und wenden auch die neue Gesetzeslage speziell und konkret auf Ihren Fall an.

1. Arbeitsrecht

Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.19 von 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro. Ausgenommen hiervon sind lediglich Branchen, welche in Tarifverträgen anderweitige Regelungen getroffen haben. Ab 2020 steigt der Mindestlohn erneut., dann auf 9,35 Euro.

Es gibt viele Gründe von der Vollzeit in die Teilzeit zu wechseln. Bislang war eine Rückkehr aus der Teilzeit nicht gesetzlich vorgesehen. Dies ist nunmehr geändert wurden. Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten haben zukünftig einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Brückenteilzeit. Dies bedeutet, dass für 1 bis 5 Jahren die Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer reduziert werden kann. Dieser muss dies nicht begründen aber konkret festlegen bis wann die Teilzeit gehen soll. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und die Teilzeit 3 Monate vorher angemeldet wird. Zu erwähnen ist noch, dass bei Unternehmen bis 200 Beschäftigte eine Kappungsgrenze verankert ist. Pro 15 Mitarbeiter darf nur 1 Mitarbeiter die Teilzeitregelung nutzen. Also. Wer zuerst kommt, teilzeitet zuerst!

2. Medizinrecht

Für Zahnärzte ist die EU-Quecksilberverordnung nunmehr vollständig umgesetzt. Ab dem 01.01.19 ist die Verwendung von Quecksilber vollständig verboten. Über die übrigen Änderungen informiert die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt sehr ausführlich hier

3. Mietrecht

Hier gibt es eine Änderung für Mieter, deren Wohnung modernisiert wird. Wenn der Vermieter missbräuchliche Modernisierungen durchführt, um den Mieter zum Auszug zu bewegen, gilt dies ab sofort als Ordnungswidrigkeit und wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Zudem sind die Modernisierungskosten nur noch in Höhe von auf acht Prozent jährlich umlegbar. Bisher waren es 11 %. Außerdem ist die Umlage weiterhin nach oben begrenzt mit 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. Liegt die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, dann beläuft sich die Kappungsgrenze sogar nur auf 2 Euro.

4. Paketversand in der EU

Die EU hat eine Verordnung verabschiedet, welche die Harmonisierung der EU-weiten Paketzustellung zum Gegenstand hat. Dort sind unter anderem Informationspflichten für Verbraucher normiert. Konkret heißt es dort:

„Bei Verträgen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2011/83/EU fallen, stellen alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Kaufverträge abschließen, die den grenzüberschreitenden Versand von Paketen umfassen, sofern dies möglich und anwendbar ist bereits vor Vertragsabschluss etwaige Informationen über die für den jeweiligen Kaufvertrag bestehenden Optionen für die grenzüberschreitende Zustellung, über die vom Verbraucher für die grenzüberschreitende Paketzustellung zu entrichtenden Gebühren sowie, falls vorhanden, über ihre eigenen Regelungen für die Bearbeitung von Beschwerden zur Verfügung.“

Dies sollte beachtet werden. Zudem unterliegen Paketzustelldienste einer Meldepflicht. Genauere Informationen finden sich hier.

5. Pflegebereich

Endlich wurde das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, bereits ab dem 01.01.19 die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern. Außerdem sollen Engpässe der Versorgung durch fehlendes Personal verhindert werden. Dies war dringend notwendig. Es werden nunmehr 13000 neue Pflegestellen und zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern von den Krankenkassen finanziert. Zusätzlich wird die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr finanziert, um Anreize für die Ausbildung neuer Kräfte zu schaffen.

Weiterhin gelten nunmehr Pflegepersonaluntergrenzen. Näheres finden Sie hier: Personaluntergrenzen

Die pflegenden Angehörigen haben nunmehr aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen selbst einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, auch zusammen mit dem Angehörigen.

Die Taxifahrten für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe 3 werden automatisch von der Krankenkasse bezahlt und müssen vorher nicht mehr beantragt und genehmigt werden.

Natürlich müssen die ganzen Ausgaben auch finanziert werden. Daher steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 01.10.19 um 0,5 % und für kinderlose um 0,75 %. Die Erhöhung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Diese hälftige Aufteilung gilt nicht in Sachsen. Dort tragen die Arbeitgeber nur 1,025 %.

6. Rentenrecht

Die Rente für Mütter und Erwerbsgeminderte ist ebenfalls ab dem 01.01.19 gestiegen. Bei der Mütterrente wurden bisher für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Nach der Neuregelung wird jetzt pro Kind ein halbes Jahr zusätzlich für die Rente berücksichtigt. Die Rentenerhöhung beträgt  pro Kind bis zu 16,02 Euro brutto im Westen und um bis zu 15,35 Euro brutto im Osten.

Bei der Erwerbsminderungsrente werden die sogenannten Zurechnungszeiten ausgedehnt, d.h. Bezieher werden so gestellt, als ob sie Beiträge gezahlt hätten. Dadurch erhöht sich natürlich die Rente.

Der zu versteuernde Teil der Rente steigt. Bekanntlich muss ein Teil der Rente versteuert werden. Dies hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2%. Für den Renteneintritt im Jahre 2019 müssen 78 % der gesetzlichen Rente versteuert werden. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

7. Steuerentlastung

Der Grundfreibetrag für Steuerzahler für Ledige auf 9.168 Euro und für Paare auf 18.336 Euro.

Der Kinderfreibetrag wurde von 2.394 Euro auf 2.490 Euro je Elternteil erhöht. Beiden Elternteilen zusammen steht also ein Freibetrag von 4.980 Euro pro Kind zu. Dazu kommt noch der Erziehungsfreibetrag, der je Kind bei 2.640 Euro liegt. Insgesamt bleiben damit für jedes Kind 7.620 Euro vom Einkommen der Eltern steuerfrei.

Das Kindergeld steigt ebenfalls ab 01.07.19. Für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro, mithin eine Erhöhung von 10 Euro pro Kind.

Arbeitnehmer werden weiter begünstigt, indem ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr versteuert werden. Pendler sollen dadurch animiert werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Ein Dienstfahrrad ist ebenfalls steuerfrei. Dies gilt sogar für E-Bikes, was unglaublich interessant sein dürfte. Das Ticket und das Fahrrad dürfen auch privat unbegrenzt genutzt werden, ohne dass die Steuerfreiheit entfällt.

Aber auch die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen wird gefördert. Hier gilt nicht die 1 %-Regelung, sondern nur eine 0,5 % Regelung. Das Fahrzeug muss aber spätestens 2021 angeschafft oder geleast werden.

Für die Abgabe der Steuererklärung haben Steuerzahler im kommenden Jahr erstmals mehr Zeit. Die Fristen werden um 2 Monate verlängert. Die Steuererklärung für 2018 durch den Steuerberater muss erst am 28 Februar 2020 vorliegen.

8. Speditionsrecht

Auch im Speditionsrecht gibt es eine Veränderung zu vermelden. Die Lkw-Mautsätze sind ab dem 01.01.19 gestiegen. Dies muss für Speditionen bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

9. Tierschutzgesetz

Ferkel dürfen noch bis Ende 2020 betäubungslos kastriert werden können! Als Begründung wird angeführt, dass noch keine praxistauglichen Alternativen für eine Betäubung vorhanden sind. Unglaublich, wie wir finden.

10.Verpackungsgesetz

An dieser Stelle verweise ich auf den Sonderbeitrag unter Verpackungsgesetz .

11. Weitere Entlastung und Steigerungen

Manche Selbständige sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das fiktive monatliche Einkommen zur Bemessung wurde mit 2.284 Euro angesetzt. Dies führte zu erheblichen Ungleichbehandlungen. Nunmehr gilt hier die einheitliche Bemessungsgrenze von 1038,33 Euro.

Das Arbeitslosengeld II wurde zum 01.01.19 angehoben auf 424 Euro für Alleinstehende und für Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft auf 382 Euro pro Person. Auch für Kinder sind die Beträge angehoben wurden und zwar um 5 bzw. 6 Euro (Kinder bis 5 – 245 Euro; 6-13 – 302 Euro; 14-17 – 322 Euro).

Die Ökostrom-Umlage für Strom aus Wind und Sonne sinkt in diesem Jahr auf 6,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung hat hier das EEG-Gesetz entsprechend reformiert.