Neuigkeiten für 2020 – Gesetze, Verordnungen und Aussichten

Neue Gesetze 2020!

Auch das Jahr 2020 wird uns wieder mit neuen Gesetzen und Verordnungen erfreuen. Zur Orientierung und für einen kurzen Überblick habe ich die aus meiner Sicht wichtigsten Neuerungen zusammengetragen und stelle sie kurz vor. Meine Ausführungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Nachfragen und insbesondere detailreiche Ausführungen, stehen wir natürlich zur Verfügung.

Das Ende des gelben Scheins

Das Gesetz zur Bürokratieentlastung wird in 2020 in Kraft treten. Dadurch wird es die gelben Krankschreibungszettel nicht mehr geben. Die Krankschreibungen werden in einem elektronischen Meldeverfahren erfasst und dadurch die Papierform ersetzen. Zudem kommt es zu Erleichterungen für steuerliche Zwecke.

Mindestlohnregelung und Meisterpflicht

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.01.20 auf 9,35 € je Stunde steigen. Alle Arbeitnehmer haben demzufolge einen gesetzlichen Anspruch auf Anpassung der Lohnzahlung und Änderung des Arbeitsvertrages. Die Erhöhung beläuft sich auf monatlich ca. 27,50 € bei einer 40 h – Woche. Auch die Mindestlöhne für bestimmt Berufsgruppen steigen im nächsten Jahr. Hier sind Dachdecker, Gebäudereiniger, Elektriker und Maler/Lackierer zu nennen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ab Januar 2020 die Meisterpflicht für bestimmte Gewerke wieder eingeführt wurde, welche bislang zulassungsfrei gewesen sind. Hieraus ergeben sich insbesondere für Neugründungen von Selbständigkeiten entsprechende Konsequenzen. Insbesondere folgende Gewerke sind erfasst: Estrichleger, Parkettleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter etc..

Außerdem wird die Vergütung für Azubis mit einem Mindestlohn vergütet. Dieser beträgt mindestens 515 € im ersten Lehrjahr. Leider gilt dies nicht für Auszubildende, welche die Lehre bereits begonnen haben.

Registrierkassen- und Bonpflicht

Ab Januar gilt auch in Deutschland die Kassenbonpflicht. Es muss demzufolge ein Bon ausgegeben werden, welchen der Kunde jedoch nicht zwingend annehmen muss. In einigen europäischen Ländern ist dies anders. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bon nicht zwingend in Papierform erstellt werden muss. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Beleg zu erstellen und diesen beispielsweise als E-Mail zu versenden oder auf das Handy des Kunden zu schicken. Ob dies sinnvoll ist, darf bezweifelt werden. Der dahinterstehende Aufwand ist zu hoch und die Kunden werden wohl kaum statt gedrucktem Bon ihre Emailadresse angeben wollen.

Außerdem müssen die Kassensysteme ein elektronisches Aufzeichnungssystem besitzen. Hier gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020. Dies gilt nur für Kassensysteme, die nicht älter sind als 26.11.2010.

Familie und Kinder

Die Kinderfreibeträge steigen auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag in 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die nächste Kindergelderhöhung erfolgt erst am 01.01.21.

Zum 1. Januar 2020 wird das Existenzminimum erhöht. Damit erhöhen sich auch die Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss. Abhängig vom Alter des Kindes beläuft sich dieses auf 354, 406 oder 476 Euro.

Angehörige von Pflegebedürftigen können erst dann zu Unterhaltszahlung herangezogen werden, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 € überschreiten. Im gleichen Umfang werden außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Wohngeldreform

Ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld erhöht. Damit werden Haushalte mit wenig Einkommen entlastet. Die neuen Beträge orientieren sich an den erhöhten Mieten in den letzten Jahren.

Bundesteilhabegesetz

Durch das Bundesteilhabegesetz kommt es zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Die Teilhabe und Selbstbestimmung wird verbessert und die Menschen können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.

Arbeitslosenversicherung

Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von jetzt 2,5 auf dann 2,4 Prozent. Dies bringt eine geringfüge Ersparnis, welche jedoch nur bis zum 31.12.2022 befristet ist.

Plastiktütenverbot

Voraussichtlich zum 01.04.20 wird das Plastiktütenverbot in Kraft treten. Hiervon betroffen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometern. Ausgenommen sind sog. Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse.

Günstiger durch andere Mehrwertsteuer

Die Bahntickets werden wohl günstiger, da der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Dies ist jedoch noch nicht abschließen beschlossen. Die Bahn wird die Vergünstigung weiterreichen an die Kunden.

Hygieneartikel werden künftig günstiger. Dies geschieht ebenfalls durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent. Hierzu zählen insbesondere Hygieneartikel für Frauen. Diese Vergünstigung ist aufgrund einer Petition erfolgt, an welcher 190.000 Frauen beteiligt waren.

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. Dies geschah ohne Petition!

Masern-Impfpflicht

Am 1. März 2020 wird ein Gesetz zur Masern-Impfpflicht in Kraft treten. In dem Gesetz wird verpflichtend festgelegt, dass die Impfung für Kitas und Schulen nachgewiesen werden muss. Dieser Nachweis muss nachgeholt werden für Kinder, welche sich bereits in Kitas und Schulen befinden und zwar bis zum 31.07.2021.

Heilberufe

Es werden tatsächlich Servicestellen für Termine eingerichtet, damit Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine bekommen. Diese Servicestellen sind unter 116117 erreichbar und zwar 24/7. Natürlich ist auch eine Onlineplattform eingerichtet unter www.116117.de .

Auch für die Apotheker hat das Jahr 2020 Verbesserungen zu bieten. Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird besser vergütet. Der Zuschlag steigt auf 21 ct pro abgegebenem Arzneimittel. Für Betäubungsmittel und andere dokumentationsaufwändige Arzneimittel erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro.

Ärztinnen und Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten. Außerdem werden Videosprechstunden erleichtert.

Zum 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung wird kostenlos sein.

Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge

Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 1. Januar 2020 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.

Zensus-Gesetz tritt in Kraft

Im Jahre 2021 findet eine neue Volkszählung statt. Dies ist aufgrund einer EU-Richtlinie Pflicht. Das von der Bundesregierung vorgelegte Zensus-Gesetz ist am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten.

Justiz

Es wird mehr Effizienz im Zivilprozess geben. Hierzu sind Verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung modernisiert und verbessert worden. Aber auch im Strafverfahrensrecht gibt es zahlreiche Änderungen, welche wir natürlich alle bereits verinnerlicht haben.

Verkehr

Zum Beginn des Jahres steigen mal wieder einige Bußgelder. Ob dies sinnvoll ist, um Verkehrsteilnehmer besser zu erziehen, darf bezweifelt werden.

Zudem gibt es im neuen Jahr neue Verkehrsschilder. Zum einen einen grünen Pfeil für Radfahrende und zum anderen ein neues Schild, welches das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Streckenabschnitten verbietet.

Weiterhin gibt es eine Änderung in Bezug auf die Fahrerlaubnis für Motorräder der Klasse bis 125 ccm. Hier ist es voraussichtlich ab dem nächsten Jahr möglich eine Fahrerlaubnis zu erhalten, ohne eine Prüfung abzulegen. Notwendig sind nur 9 – 45min – Stunden in Theorie und Praxis. Voraussetzung ist, dass man bereits älter als 25 ist und die Fahrerlaubnis für Kfz besitzt. Die Regelung ist umstritten, da die Gegner vermuten, dass die vereinfachte Fahrerlaubnis zu mehr Unfällen führen wird. Tatsächlich kann dies nicht nachvollzogen werden, da es sich ja bereits um erfahrene Fahrer handelt, welche überhaupt dieses Angebot annehmen können. Diese müssen die Kfz-Fahrerlaubnis bereits 5 Jahre besitzen. Allerdings ist fraglich, was diese Änderung der Fahrerlaubnis soll bzw. für welche Bevölkerungsgruppe dies sinnvoll ist. Die Zukunft wird es zeigen, ob diese Änderung, wenn sie denn in Kraft tritt angenommen wird.

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